Allgemeine Geschäftsbedingungen
POLARIS Konfliktberatung & Mediation | Melanie Schneider
1. Vertragsgegenstand und -sprache
POLARIS Konfliktberatung & Mediation, Melanie Schneider (nachfolgend „Auftragnehmer“) führt individuelle Konfliktberatungen und Mediationen durch. Die Leistungen erfolgen in einvernehmlicher Abstimmung mit den Klienten. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande und die Leistungen werden erbracht, wenn dem Auftragnehmer die schriftliche Bestätigung des Vertrages durch den Klienten vorliegt.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Klienten zu den beim Auftragnehmer jeweils gültigen Bedingungen in dessen Räumen oder in angemieteten Räumlichkeiten. Ort und Zeit gelten jeweils wie im Vertrag vereinbart. Bei der Durchführung von Trainingsleistungen bleiben geringfügige inhaltliche Abweichungen vorbehalten.
4. Honorar und Zahlungsweise sowie Zahlungsbedingungen
Für alle Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Der Klient erhält nach Erbringung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer eine Rechnung über die zu entrichtenden Entgelte. Der gesamte Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Leistet der Klient die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang, kommt er spätestens dann, auch ohne Mahnung, in Verzug und hat ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen und sonstige Verzugsfolgen zu tragen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die offenen Forderungen - sollten sie nach einer ersten Mahnung nicht vom Klienten beglichen worden sein - regresslos an ein seriösees Inkassoinstitut zu abzutreten.
Neben den für die Leistungen vereinbarten Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. Neben den für die Leistungen vereinbarten Preisen stellt der Auftragnehmer zu seinen jeweils gültigen Bedingungen gesondert ausgewiesen in Rechnung: vom Klienten gewünschte zusätzliche Exemplare von Dokumentationen sowie sonstigen angeforderten Unterlagen.
5. Reisekosten und Spesen
Reisekosten und Spesen werden vom Klienten erstattet. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten in Höhe von 0,51 Euro/km bzw. Bahnfahrt (1. Klasse), Flug (Economy) oder Mietwagen (Klasse C). Anfahrten bis 5 km werden nicht in Rechnung gestellt.
6. Rechte an den Beratungsunterlagen und Dienstleistungsergebnissen
Überlassene Dokumentationen und sonstige Unterlagen dürfen vom Klienten, soweit nicht anders vereinbart, nicht, auch nicht auszugsweise vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Alle Urheber- und Schutzrechte an Unterlagen sowie Materialien einschließlich Dokumentationen verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen ausschließlich als Dienstleistungen ohne Ergebnisverantwortung. Der Klienten trägt die Projekt- und Gesamtergebnisverantwortung.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Klienten das nicht ausschließliche, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht, die Dienstleistungsergebnisse ausschließlich im Rahmen und für Zwecke des Vertrages zu nutzen.
Alle Urheber- und Schutzrechte an den Dienstleistungsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer.
7. Mitwirkungspflichten
Führt der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen im Betrieb des Klienten oder in vom Klienten angemieteten Räumen durch, so stellt dieser die angemessen ausgestattete Räume unentgeltlich zur Verfügung.
Soweit es für die Leistungen erforderlich ist, räumen sich die Vertragspartner gegenseitig für die bereitzustellenden Hard- und Softwareprodukte das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte Recht ein, die Hard- und Softwareprodukte – in unveränderter Form – im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu nutzen.
Der Klienten hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und dem Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
8. Rücktritt und Stornoregelung
Schriftliche Stornierungen oder Umbuchungen von Leistungen können per Brief, Mail oder Fax bis zu einer Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenlos vorgenommen werden. Bei späterer Stornierung oder bei Nicht-Erscheinen zum vereinbarten Termin wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des für den Termin vereinbarten Entgeltes fällig, es sei denn, der Klient vereinbart rechtzeitig einen Ersatztermin.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle bekanntgewordenen oder bekanntwerdenden persönlichen und beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Auftrages hinaus. Der Auftragnehmer steht nicht für Zeugenaussagen zur Verfügung.
Der Auftragnehmer ist befugt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Klienten zu verarbeiten oder von Dritten verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.
Der Klient ist verpflichtet, MitarbeiterInnen, die an Beratungs-/Trainingsleistungen teilnehmen, darauf hinzuweisen, dass in den Beratungs-/Trainingsleistungen verwendete Unterlagen dem Urheberschutz unterliegen und keine Vervielfältigungen oder Übersetzungen angefertigt werden dürfen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Auftragnehmer und der Klient werden in diesem Fall die nichtige oder ungültige Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung ersetzen.